Fortbildungen
Organe des betrieblichen Brandschutzes (BSW, BSB) müssen zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit ihres Brandschutzpasses regelmäßige Fortbildungen (alle 5 Jahre) absolvieren.
Die Mindestdauer beträgt dabei 6 Stunden – es kann auch in zwei oder mehreren Teilen geteilt sein.
Diese Fortbildungen bieten wir gerne auch Betriebsintern auf Anfrage an.