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Fortbildungen

Organe des betrieblichen Brandschutzes (BSW, BSB) müssen zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit ihres Brandschutzpasses regelmäßige Fortbildungen (alle 5 Jahre) absolvieren.


Die Mindestdauer beträgt dabei 6 Stunden – es kann auch in zwei oder mehreren Teilen geteilt sein.


Diese Fortbildungen bieten wir gerne auch Betriebsintern auf Anfrage an.

 

Kosten