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Externe Brandschutzbeauftragte
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 Externe Brandschutzbeauftragte

Aufgrund verschiedener gesetzlichen Bestimmungen wie z. B. das Arbeitnehmerschutzgesetz bzw. die TRVB 116 wird in Betrieben, aber auch in Wohngebäuden ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben. Automatisch ist dieser jedoch erforderlich, wenn eine technische Brandschutzeinrichtung wie z. B. eine Brandmeldeanlage vorhanden ist.


Ihre Vorteile bei der externen Vergabe dieser Fachkraft sind folgende:

  • Kostenersparnis: sowohl bei den jährlichen Fortbildungs- und Arbeitszeitausfallskosten, als auch bei der Mittelaufbringung der stets aktuell zu haltenden normativen Grundlagen und Richtlinien, Fachliteratur und Lehrmaterialien
  • Hohe Fachkompetenz durch ein umfangreiches Fachwissen, Erfahrungen aus der täglichen Praxis sowie einer kontinuierlichen Weiterbildung unserer Brandschutzbeauftragten
  • Keine Konflikte zwischen Brandschutzbeauftragte und innerbetrieblicher Führungsstrukturen
  • Externe Brandschutzbeauftragte verhindern innerbetriebliche Spannungen, da die Lösungsfindung für etwaige Probleme neutral und sachbezogen erfolgen kann
  • Durch externe Brandschutzbeauftragte wird der „Betriebsblindheit“ vorgebeugt, sie erhalten neutrale Hinweise und Empfehlungen quartalsweise nach unseren Betriebsbegehungen
  • Ihre Mitarbeiter stehen Ihnen weiterhin für Ihre regulären Aufgaben zur Verfügung und müssen nicht für die Aufgaben eines internen Brandschutzbeauftragten freigestellt werden
  • Es gibt nur noch einen Ansprechpartner für alle Belange des innerbetrieblichen Brandschutzes und wenn sie wünschen auch ArbeitnehmerInnenschutz
  • Zeitfaktor: Die Aufgabe wird durch keine andere Tätigkeit verdrängt oder vernachlässigt – interne Brandschutzbeauftragte müssen nebenher auch ihrer Arbeit nachgehen
  • Alle wichtigen Aufgaben des Brandschutzes innerhalb Ihres Unternehmens werden optimal wahrgenommen und bieten Ihnen somit die notwendige Sicherheit