• Ausbildung Brandschutzbeauftragter (BSB)

    Der Brandschutzbeauftragte ist ein, welches für ein Objekt oder eine Anlage bestellt wird, um die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrzunehmen.
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Ausbildung Brandschutzbeauftragter (BSB)
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Ausbildung Brandschutzbeauftragter (BSB)

Der Brandschutzbeauftragte wird in größeren Objekten von einem oder mehreren Brandschutzwarten unterstützt.

Brandschutzbeauftragte sind einerseits Kontrollorgane und Berater für alle Brandschutzverantwortlichen eines Betriebes, andererseits zentrale Ansprechpartner für Feuerwehr. Sie sind auch für die Evakuierung zuständig. Ihr Schwerpunkt ist in erster Linie die Brandprävention.


Zielgruppe:
Diese Ausbildung richtet sich in erster Linie an Mitglieder (der behördlich vorgeschriebenen) Brandschutzorgane.

Voraussetzung:
Erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung zum Brandschutzwart (BSW) / Modul 1

Kursdauer:
2 Tage | 8:30-16:00 Uhr

Kursinhalt:

  • Stufenbau der Rechtsordnung (als Information)
  • Bestimmungen für den Brandschutz (Überblick)
  • Gesetzliche Bestimmungen (Baulicher Brandschutz)
  • Brandschutz relevante Normen
  • TRVB-Richtlinien
  • Gesetzliche Bestimmungen (Technischer Brandschutz)
  • Funktion und Wirkungsweise technischer Brandschutzeinrichtungen
  • Organisatorischer Brandschutz
    • Ziele des betrieblichen Brandschutzes
    • Führen des Brandschutzbuches
    • Eigenkontrolle
    • Veranlassung periodischer Überprüfungen
    • Erstellen von Brandschutzplänen
    • Vorbereitung eines Feuerwehreinsatzes
    • Organisation und Durchführung von Brandalarm- und Räumungsübungen

  • Unterweisung und Information der Arbeitnehmer
  • Brandgefährliche Tätigkeiten
  • Organisatorische Maßnahmen bei Abschaltung und Ausfall von Brandschutzeinrichtungen
  • Tätigkeiten nach dem Brand
  • Kennzeichnungen (ÖNORM)
  • Brandgefahren und Abhilfemaßnahmen
  • Erfolgskontrolle


Kosten